Ab 1.4.2017 muss jede Kasse einen Manipulationsschutz haben.
Jedoch: Es gibt keine Strafen, wenn ab 1. April alle sonstigen Auflagen erfüllt sind, und die BEAUFTRAGUNG der Umrüstung eines Manipulationsschutzes bis
SPÄTESTENS MITTE MÄRZ erfolgt ist.
* Wie wir auf unserer Homepage seit September 2016 hinweisen und Sie bei unserer Veranstaltung am 23.02.2017 nochmals
darauf aufmerksam gemacht haben.
Dankeschön!
Ihr Kieninger & Lagler Team